Kirchengemeinderat St. Laurentius
Der Kirchengemeinderat (KGR) leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Er dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde und trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für die Sammlung und Sendung der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgabe, Zeichen und Werkzeug des Heilswirkens Gottes in Jesus Christus zu sein, auch in Zukunft wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Kirchengemeinde berücksichtigt werden. (§18 Abs.1 Kirchengemeindeordnung).
In der Kirchengemeinde St. Laurentius sind es acht Frauen und Männer, die mit dem Pfarrer, dem Pastoralteam und dem Kirchenpfleger zusammen Verantwortung für die Pfarrei übernommen haben. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen kommen die Kirchengemeinderäte zusammen und beraten über Fragen der Seelsorge, der Verwaltung und über die technischen/baulichen Belange der Gemeinde.
Die Kirchengemeinderäte sind aber auch Kontaktpersonen für die unterschiedlichsten Anliegen von Gemeindemitgliedern. Wenn Sie also etwas auf dem Herzen haben, sprechen Sie doch einfach ein Mitglied des KGR darauf an.
Hier nun die Mitglieder des aktuellen Kirchengemeinderats von St. Laurentius (gewählt am 22. März 2020, konstituiert am 1. Juli 2020):
Pfarrer Dr. Claus Blessing, Vorsitzender
Christa Mohr, Gewählte Vorsitzende
Roswitha Brauchle
Gebhard Diem
Herbert Halder
Gerolf Kiene
Uwe Minsch
Martin Müller
Bettina Wandel
Mitglieder des Pastoralteams (beratend)
Gemeinschaftlicher Kichenpfleger Ulrich Werner (beratend)
Gesamtkirchengemeinderat Wangen im Allgäu
In bürgerlichen Gemeinden mit mehreren Kirchengemeinden können die einzelnen Kirchengemeinden unbeschadet ihres gesonderten Fortbestandes für die gemeinsamen Angelegenheiten zugleich eine Gesamtkirchengemeinde bilden (§6 (1) Kirchengemeindeordnung). Die Gesamtkirchengemeinden sind mit staatlicher Anerkennung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie regeln ihre Angelegenheiten durch eine eigene Ortssatzung.
Die sechs Kirchengemeinden der Seelsorgeeinheit Wangen sind seit 1. Januar 2023 zu einer Gesamtkirchengemeinde zusammengeschlossen.
Die Beratung und Beschlussfassung von gemeinsamen Angelegenheiten (z.B. Betrieb der Kindergärten, Personal, Verwaltung der kirchlichen Gebäude, Bauvorhaben) obliegt im Bereich der Gesamtkirchengemeinde dem Gesamtkirchengemeinderat. Die Zusammensetzung des Gesamtkirchengemeinderates regelt die Ortssatzung. (§ 32 Kirchengemeindeordnung).
Der Gesamtkirchengemeinderat Wangen setzt sich wie folgt zusammen:
- Leitender Pfarrer der Seelsorgeeinheit (stimmberechtigt)
- Vier stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat St. Martin
- Drei stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat St. Ulrich
- Zwei stimmberechtigte Mitglied aus dem Kirchengemeinderat St. Andreas
- Zwei stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat St. Kilian
- Zwei stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat St. Laurentius
- Zwei stimmberechtigte Mitglieder aus dem Kirchengemeinderat St. Petrus
- Gesamtkirchenpfleger (beratend)
- ein Mitglied des Pastoralteams (beratend)
Hier nun die Mitglieder des aktuellen Gesamtkirchengemeinderats (konstituiert am 8. Februar 2023):
Pfarrer Dr. Claus Blessing, Vorsitzender
Berthold Pfau (St. Martin), Gewählter Vorsitzender
Christa Mohr (St. Laurentius), Stellv. Gewählte Vorsitzende
Guido Bernhard (St. Ulrich)
Rosa Brilisauer (St. Ulrich)
Gebhard Diem (St. Laurentius)
Josef Fussenegger (St. Martin)
Ludwig Hänsler (St. Martin)
Maria Hänsler (St. Petrus)
Alexandra Hof (St. Martin)
Ines Huber (St. Kilian)
Michael Jeschke (St. Andreas)
Thomas Matthaei (St. Kilian)
Eberhard Rasch (St. Andreas)
Silvia Scherer (St. Ulrich)
Nicola Sigg (St. Petrus)
Gesamtkirchenpfleger Ulrich Werner (beratend)
Gemeindereferentin Elisabeth Dieing (beratend)