Kirchengemeinderat St. Andreas
Der Kirchengemeinderat (KGR) dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigt werden (§17.Abs. 1 Kirchengemeindeordnung).
In der Kirchengemeinde St. Andreas sind es 11 Frauen und Männer, die mit dem Pfarrer, dem Pastoralteam und dem Kirchenpfleger zusammen Verantwortung für die Pfarrei übernommen haben. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen kommen die Kirchengemeinderäte zusammen und beraten über Fragen der Seelsorge, der Verwaltung und über die technischen/baulichen Belange der Gemeinde.
Die Kirchengemeinderäte sind aber auch Kontaktpersonen für die unterschiedlichsten Anliegen von Gemeindemitgliedern. Wenn Sie also etwas auf dem Herzen haben, sprechen Sie doch einfach ein Mitglied des KGR darauf an.
Hier nun die Mitglieder des aktuellen Kirchengemeinderats von St. Andreas (gewählt am 15. März 2015):
Pfarrer Dr. Claus Blessing, Vorsitzender
Heike Frei
Ulrike Jaud
Michael Jeschke, Zweiter Vorsitzender
Angela Galbusera
Josef Grabherr
Norbert Graf
Gertrud Haas
Peter Maier
Eberhard Rasch
Christian Rehle
Hildegard Stadler
Mitglieder des Pastoralteams (beratend)
Hasel Josef, Kirchenpfleger (beratend)